Die GJB bietet in ihren sozial-gemeinnützigen Projekten Stellen im Bundesfreiwilligendienst (BFD) an:
Ambulante Soziale Dienste / Nachbarschaftshilfe:
Der Bereich Nachbarschaftshilfe vermittelt berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten im ambulanten, sozialen Dienstleistungsbereich und unterstützt hilfebedürftige Menschen, die wegen Alter,
Krankheit oder Behinderung in ihrer selbständigen Haushaltsführung eingeschränkt sind, bei der Bewältigung des Lebensalltags.
Die Einsatzfelder in der Nachbarschaftshilfe sind vielfältig, wie etwa:
Allgemeine Informationen zum Bundesfreiwilligendienst
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein Angebot an alle Bürgerinnen und Bürger, sich außerhalb von Beruf und Schule für einen Zeitraum zwischen sechs und 24 Monaten in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren – sozialversichert und professionell begleitet.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum BFD hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zusammengefasst:
Alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Pflichtschulzeit absolviert haben, können Bundesfreiwilligendienst machen: Junge Menschen nach der Schule, Menschen in mittleren Jahren und Seniorinnen und Senioren. Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen dabei keine Rolle.
Die Regeldauer sind 12 Monate. Man kann den Dienst aber auch auf 6 Monate verkürzen oder auf 18 Monate verlängern, maximal möglich sind 24 Monate Dienstdauer. Menschen, die älter als 27 Jahre sind, können auch in Teilzeit (mindestens 20 Stunden pro Woche) tätig werden.
Anleitung
Taschengeld
Zeugnis
Bewerbung