Der Vermittlungsgutschein dient der Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Die Kosten der Vermittlung durch eine private Arbeitsvermittlung - hier bei uns die gemeinnützige GJB - werden komplett über den Gutschein gedeckt, der von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter auf Antrag an Arbeitslose und Arbeitsuchende ausgegeben wird.
Wer freiwillig oder unfreiwillig in die Arbeitslosigkeit rutscht, ist oft an einem Scheideweg, was nun als nächste berufliche Herausforderung kommen soll?
Sind Sie bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet oder durch erfolgte Kündigung bereits von Arbeitslosigkeit bedroht. Oder Sie erhalten vom Jobcenter Arbeitslosengeld II. Dann kann nach Erfüllung bestimmter Kriterien ein Vermittlungsgutschein für die Unterstützung der Arbeitssuche durch eine Private Arbeitsvermittlung (AVGS-MPAV) beantragt werden.
Das können übrigens auch arbeitsuchend gemeldete Nichtleistungsempfänger*innen sowie Berufsrückkehrer*innen.
Als Privater Arbeitsvermittler muss man übrigens nicht gewerblich oder profitorientiert sein. Auch die GJB als gemeinnütziger Verein ist in diesem Zusammenhang ein zertifizierter "Privater Arbeitsvermittler". Und wir tun unser Bestes für Sie.
Im Flyer unserer Arbeitsvermittlung finden Sie weitere Informationen und Kontaktdaten unserer vier Stadtteilbüros.
Hinweis: Teilnehmer*innen an Maßnahmen des Jobcenter oder Arbeitsagenturen dürfen den Vermittlungsgutschein während der Teilnahme nicht nutzen.